Unsere Tagespreise *  in der Villa Strandidyll

 

 

Nebensaison


Zwischensaison

Vor- und Nachsaison

 

Hauptsaison



07.01.24 - 23.03.24
27.10.24 - 21.12.24
06.01.25 - 29.03.25
25.10.25 - 20.12.25

23.03.24 - 11.05.24
28.09.24 - 27.10.24
29.03.25 - 12.04.25
27.09.25 - 25.10.25

11.05.24 - 01.06.24
07.09.24 - 28.09.24
12.04.25 - 25.05.24
13.09.25 - 27.09.25

01.06.24 - 07.09.24
21.12.24 - 06.01.25
25.05.25 - 13.09.25
20.12.25 - 07.01.26

 

 

Tagespreise

 

Tagespreise

 

Tagespreise

 

Tagespreise



€ 110 (2 Gäste)
€ 125 (3 Gäste)
€ 140 (4 Gäste)

€ 130 (2 Gäste)
€ 145 (3 Gäste)
€ 160 (4 Gäste)

€ 160 (2 Gäste)
€ 175 (3 Gäste)
€ 190 (4 Gäste)

€ 180 (2 Gäste)
€ 195 (3 Gäste)
€ 210 (4 Gäste)



Im Tagespreis enthalten sind (nur bei einer Direktbuchung über meine Homepage und ab einer Buchungsdauer von 7 Nächten):

- Endreinigung sowie Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, Badvorleger, Geschirrtücher, Verbrauchsmaterialien (Wert € 192,50)
- Nutzung von WLAN
- reservierter Stellplatz für Ihren Wagen auf dem Grundstück (Wert: Tagesticket in Binz ab € 10,00 pro Tag)
- Strandkorbnutzung während der Saison von Mai bis September (Wert: € 19,00 pro Tag)
- eine Flasche Mineralwasser sowie ein Begrüßungstrunk bei der Anreise
- sämtliche Verbrauchskosten wie Wasser, Heizung und Strom.

 

An Nebenkosten kommt neben der Energiepauschale noch die Kurtaxe hinzu, die gesondert berechnet wird und bei der Anreise bar zu bezahlen ist.
Sie erhalten bei der Schlüsselübergabe Ihre Kurkarte.


Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Wohnung nicht für weniger als fünf Nächte vermieten können
und dass wir bei einer Buchungsdauer von weniger als 7 Nächten zusätzlich Euro 100,00 für die Endreinigung
und Euro 20,00 pro Person und Wäschepaket berechnen müssen.

 

Buchungskalender Villa Strandidyll Binz

 

Hinweis zu den Stornobedingungen - entspricht den DEHOGA Richtlinien:

1. Wird ein Zimmer, eine Suite oder ein Apartment bestellt und zugesagt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Übernachtungspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

3. Ein einseitiger, kostenloser Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).

4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen (siehe oben)auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30 % bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Übernachtungspreises als angemessen anerkannt.

5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist angehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

6. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.